Im Part 3 dieser Videoreihe beschäftigen wir uns mit dem Aktionsstand der Antifa auf dem "Youtopia"-Jugendfestival. Lest dazu auch gerne auf unserer Facebook-Seite unsere Pressemitteilung.
Seit 2013 ist es ein gewohntes Bild, dass Gäste vor Kneipen, Bars und Restaurants stehen und dort im Freien rauchen. Im Mai 2013 trat NRW-weit das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Gäste dürfen nicht mehr im Innenbereich rauchen und auch die Nutzung spezieller Raucherräume oder Raucherkneipen wurde untersagt. Jedoch gibt es auch in unserer Stadt Ausnahmen. So darf in Shisha-Bars weiterhin Wasserpfeife geraucht und auch Alkohol konsumiert werden. Ein Punkt, der bei Teilen der Bevölkerung und auch bei einigen Gastronomen auf Unverständnis stößt.
„Die Rechtslage hier ist eindeutig. Dennoch wird mit zweierlei Maß gemessen. Der Gastronom einer Kneipe oder eines Restaurants muss mit hohen Geldbußen rechnen, wenn seine Gäste in seinem Lokal rauchen. Beim anderen Gastronom ist es sogar sein Geschäftsmodell, dass Gäste in seinem Lokal Shisha rauchen dürfen, obwohl dies laut Gesetzgeber ebenfalls verboten ist, sofern auch Tabak verbrannt wird. Zwar erlaubt die aktuelle Rechtslage das Verbrennen von speziellen Steinen oder getrockneten Früchten, jedoch zeigen regelmäßige Kontrollen in anderen Städten, dass sich die Betreiber oftmals über die Reglung hinweg setzen und herkömmlichen Tabak anbieten. Dieser Sachverhalt benachteiligt klar die Gastronomen einer herkömmlichen Kneipe. Aus diesem Grund setzt die Junge Union Mönchengladbach Nord sich für strengere Kontrollen der Shisha Bars in unserer Stadt ein, um auch dort die geltende Rechtslage durchzusetzen“, so Miro Mehren, Vorsitzender der Jungen Union Mönchengladbach Nord.